Ferienhaus und Ferienwohnung im OstseeResort Olpenitz

AGB / Mietbedingungen Seeblick Ferien ORO

Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Allgemeine Mietbedingungen:
Der Mietvertrag, den Sie bei „Seeblick Ferien“ (Im folgenden SF genannt) als Vermittler abgeschlossen haben, ist zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer des Ferienobjektes als Vermieter geschlossen worden. Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten für den Mietvertrag, der mit SF als Vermittler zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes und dem Mieter geschlossen wurde. SF ist lediglich Vermittler und ist somit lediglich als solcher verantwortlich. Die Vermietung der Ferienobjekte, die SF vermittelt, erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen, die die Grundlage des Vertrages zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes und dem Mieter bilden.
SF ist nicht Eigentümer der vermittelten Ferienobjekte, sondern tritt lediglich als Vermittler auf. Die Verpflichtung und Verantwortung des Vermieters obliegen somit alleinig dem Eigentümer. SF vertritt die Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes in Verbindung mit der Abwicklung des Mietvertrages.
Zusätze zu dem Mietvertrag sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vorliegen. Sofern Sie weitere Leistungen hinzukaufen oder andere Leistungen als Zugabe erhalten, wie z. B. Eintrittskarten zum Badeland, Attraktionen oder Sehenswürdigkeiten etc, ist hier die Rede von Vereinbarungen die zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer des Ferienhauses
oder dem Vermittler der hinzugekauften Leistung getroffen sind und solche Leistungen daher nicht von diesen Mietbedingungen, die einzig und allein den Vertrag mit SF regeln, umfasst sind.

 

1. Einleitung
Vor Anreise erhält der Mieter in der Buchungsbestätigung u.a. die Anreisebeschreibung sowie genaue Angaben für den Check In. Am Buchungstag muss der Hauptmieter mindestens 21 Jahre alt sein.

2. Mietzeit
Die auf dem Mietausweis angeführten An- und Abreisezeiten sind jederzeit bindend. In der Buchungsbestätigung ist angegeben, wann das Ferienobjekt bezogen werden kann. Das Ferienobjekt muss stets spätestens um 10 Uhr am Abreisetag verlassen werden. Der Schlüssel kann normalerweise nur, sofern der volle Mietpreis und die Kaution bezahlt ist, ausgehändigt werden.
Das gebuchte Objekt steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Der Check In muss bis spätestens 18.00 Uhr erfolgen. Der Gast hat keinen Anspruch auf den Bezug vor 16.00 Uhr. Wird das Ferienobjekt am Abreisetag ohne Rücksprache über 10.00 Uhr hinaus in Anspruch genommen, berechnet der Vermieter EUR 15,00 pro halbe Stunde. Diese zusätzlichen Kosten werden von der Kaution einbehalten.

3. Größe des Ferienobjekt
3.1 Alle Größenangaben der Ferienobjekte sind ca. Angaben. Der Vermittler kann für Abweichungen nicht verantwortlich gemacht werden.
3.2 Personenzahl Das Ferienobjekt und das dazugehörende Grundstück dürfen maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche im Katalog, Internet und der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt oder das Grundstück von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf Seeblick Ferien und der Verwalter ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienobjekt/ Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat SF das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. SF und dessen Ferienobjekte werden hauptsächlich an Familien und Paare vermietet. Jugendgruppen – hierunter versteht man mindestens 4 Personen, die hauptsächlich unter 21 Jahre alt sind – müssen sich bereits vor der Buchung als solche anmelden. Seeblick Ferien ist berechtigt, eine Gruppe abzuweisen, sofern die Anmeldung als Jugendgruppe nicht vor der Buchung erfolgte.
3.3 Gartenmöbel stehen den Gästen soweit im Objekt vorhanden und im Inserat ausgewiesen in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügbarkeit von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbeln zeitlich verzögern. Der Mieter verpflichtet sich, die Möbel von der Terrasse/Balkon an den gleichen Ort zurückzustellen, an dem er diese bei der Anreise vorgefunden hat und zu befestigen. Dies gilt auch während der Abwesenheit des Mieters im Vermietungszeitraum. Für entstandene Schäden, die durch mangelhafte oder gar keine Befestigung des Außenmobiliars entstanden sind, haftet für den Vermietungszeitraum der Mieter in voller Höhe.
3.4 In einigen Ferienobjekten sind Haustiere nicht erlaubt. Der Eigentümer des Ferienobjektes und SF kann jedoch nicht garantieren, dass sich in dem Ferienobjekt alle Gäste an die von uns vorgegebenen Regeln halten. Seeblick Ferien übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen der Gäste.
3.5 In einigen unserer Objekte befindet sich Internet. Wir weisen darauf hin, dass wir nur den Zugang ermöglichen. Ein Virenschutz besteht nicht. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko unter Einhaltung von Recht und Gesetz. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
3.6 Der Mieter kann – auch in Feriengebieten – unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Verkehr oder ähnlichem ausgesetzt sein, speziell das Ostseeresort Olpenitz, befindet sich in der Bauphase (Fertigstellung ca. 2028). Weder der Eigentümer des Ferienobjektes noch SF kann für Lärm verantwortlich gemacht werden.

4. Zelte und Wohnwagen
Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf oder bei dem Grundstück ist nicht erlaubt. SF und dessen Verwalter haben das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der SF das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Ferienobjektes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. Der Nachweis bleibt Ihnen unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

5. Rauchen auf dem Gelände
Wir weisen hiermit vorsorglich darauf hin, dass alle von uns vermittelten Objekte Nichtraucherhäuser sind. Wir bitten Sie daher außerhalb des Hauses zu rauchen.

6. Preise und Zahlungen
Alle Preise sind in EURO angegeben, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Buchung ist sofort verbindlich, ungeachtet dessen, wie die Bestellung erfolgt. Wenn das Angebot des Mieters durch SF als Vermittler angenommen wird (nach Zusendung des unterzeichneten Angebots oder der unterzeichneten Buchung), sendet SF eine Bestätigung und der Mietpreis wird entsprechend Nachstehendem erhoben.
6.1 Zahlungsbedingungen
Bei Buchung (Vertragsabschluss) Volle Rate (100%) Zahlungseingang 3 Tage nach Eingang der Buchung aber immer vor Anreise des Gastes. Sofern die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird dies als Nichterfüllung betrachtet und SF als Vermittler ist ohne Ankündigung berechtigt, den bestehenden Mietvertrag zu kündigen. SF wird dennoch so weit möglich versuchen, den Mieter vor Kündigung zu informieren. Eine Kündigung des Mietvertrages aus diesem Grund entbindet den Mieter nicht von der Zahlungsverpflichtung der Miete.
6.2 Zahlungsart
Die Zahlung hat per Überweisung zu erfolgen.
6.3 Preise
Die im Internet angegebenen Preise sind Endpreise inkl. fester, obligatorischer Nebenkosten. Vor Ort kommen ggf. noch verbrauchsabhängige Kosten hinzu, eine eventuelle Kurtaxe und die Kosten der Endreinigung bei den entsprechend ausgewiesenen Ferienobjekten. Sofern nichts anderes im Internet angegeben ist, handelt es sich bei dem Mietpreis um den Preis exklusive, Wäschepakete, Kaminholz, Verbrauch von Strom, Wasser oder ähnlichem.

7. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt der Reise
7.1 Eine Stornierung kann nur in Textform erfolgen und wirkt erst ab Zugang bei SF.
7.2 Sofern eine Buchung storniert wird, werden folgende Gebühren erhoben. Der Nachweis bleibt Ihnen jedoch unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
a) vom Buchungstag und bis zu 60 Tagen vor Beginn der Mietzeit 20% des gesamten Mietbetrages.
b) von 59 Tagen vor Beginn der Mietzeit 100% des gesamten Mietbetrages.
7.4 Sofern der Mieter einen anderen Mieter im selben Zeitraum und zum gleichen Preis an seiner statt einsetzen kann, akzeptiert SF als Vermittler eine Änderung des Namens gegen Gebühr von EURO 50,00. Die Mitteilung hierüber muss SF in Textform erhalten.
SF akzeptiert, soweit möglich, eine Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages bis zum 38. Tag vor Beginn der Mietzeit gegen eine Gebühr von EURO 50,00. Jede Umbuchung des ursprünglichen Mietvertrages ab und mit dem 38. Tag vor Beginn der Mietzeit und nachfolgend wird als Stornierung (entsprechend, der vorgenannten Bedingungen) mit nachfolgender Neubuchung betrachtet.
7.5 Die Buchungskalender der Portale sind miteinander verknüpft und synchronisieren sich untereinander selbstständig in einem 30-minütigen Intervall. Das Risiko von Überbuchungen eines Reisezeitraumes ist hierdurch minimal, jedoch nicht vollständig auszuschließen. Bei Eintreten des Falles einer Überbuchung hat SF das Recht, die Buchung, für Sie kostenfrei, zu stornieren. Selbstverständlich ist SF bemüht Ihnen eine Unterkunft als Alternative anzubieten. Weist der Unterkunftsbestand von SF keine andere Unterbringungsmöglichkeit auf und der Gast ist mit der kostenfreien Stornierung seiner Buchung nicht einverstanden, ist der Gast verpflichtet sich eigenverantwortlich um eine Alternativunterkunft zu kümmern. Alle entstehenden Kosten sind vom Gast selbst zu tragen, Seeblick Ferien als Vermittler übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr.

8. Kaution
SF als Vermittler macht die Überlassung des Ferienobjektes von einer Kautionszahlung abhängig. Als Kaution wird ein Betrag von 300 EUR bei Anreise von dem Gästeservice in BAR erhoben. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich. Sollte die Zahlung nicht nachweisbar erfolgen, ist SF und dessen Gästeservice berechtigt, den Zutritt zum Objekt nicht zu gewähren. Die Kaution dient unter anderem der Sicherung der Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt. Bei Objekten, bei denen die Verbrauchskosten mit dem Mieter abgerechnet werden, wird der Betrag von der Kaution einbehalten.

9. Endreinigung
Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt besenrein zu hinterlassen, sowie der Abwasch des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Ausräumen des Kühlschrankes, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer, Reinigung des Grills, Entfernung der Asche aus dem Ofen und Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes. Der Vermittler behält sich vor Mehrkosten für erhöhten Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen, sollte nach Abreise eine überdurchschnittliche Verschmutzung des Ferienobjektes festgestellt werden.

10. Schäden
Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und es im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Ausgenommen davon sind gewöhnliche Verringerungen durch Abnutzung und Verschleiß. Der Mieter ist gegenüber dem Hauseigentümer für Schäden am Objekt und/oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich – unabhängig, ob vom Mieter selbst oder anderen, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und/oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen SF oder dessen Verwalter sofort gemeldet werden. Reklamationen, die aus in der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, müssen – sofern der Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann – innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt. SF oder der Verwalter kontrollieren das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel, bei dem Mängel oder Schäden am Ferienobjekt und/oder dem Inventar festgestellt werden.

11. Obliegenheiten des Reisenden / Haftung / Verantwortung
11.1 Während der Reise
Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Reklamationen müssen telefonisch an unseren Gästeservice gerichtet werden. Eine Reklamation während des Aufenthaltes kann nicht per E-Mail erfolgen, da wir die geeigneten Maßnahmen sofort mit Ihnen abstimmen möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie SF und dem Gästeservice in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist in Lauf. Sollten Sie also vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf Ihr rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin.
11.2 SF als Vermittler wird namens des Eigentümers eine Minderung des Reisepreises nur für den Zeitraum überprüfen können, für den eine Mängelrüge vorliegt oder von Ihnen schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach unserem Ermessen Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen. Der Gast muss alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung (§651e BGB) müssen Sie einer der obigen Stellen eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder bereits verweigert wurde oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
Sollten Sie wider Erwarten Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben, so müssen Sie diese gemäß § 651g Abs.1 BGB innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiseende anmelden, SF wird diese in Vertretung des jeweiligen Eigentümers entgegennehmen.
11.3 Eignung für Kinder/Haftung für Kinder Die Ferienobjekte liegen direkt am Wasser und verfügen zum Teil über keinerlei Zaun oder Abgrenzung zum Wasser oder zur Straße. Es wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Haftung vom Vermittler/Vermieter für Unfälle übernommen werden kann. Zudem können sich im Ferienobjekt ein Kaminofen, Swimmingpool, Balkone und Treppen befinden, die nicht Kleinkindgerecht gesichert werden können. Eltern haften für Ihre Kinder.
Seeblick Ferien, Frank Harbusch, Marktstraße 6, 34326 Morschen
Seeblick Ferien, Frank Harbusch, ferien@erlebnis-seeblick.de, www.ostseeresort-olpenitz.net
Büro Verwaltung: Marktstraße 6, 34326 Morschen, Tel. 05623/973894 oder 01725649701,
VR Bank Spangenberg/Morschen. Iban: DE78 520633690203317900, Steuernummer: 03282500417
11.4 Verlust der Schlüssel/RFID-Chips/Elektroladestation/Diebstahl
Dem Mieter werden bei Anreise maximal 2 Schlüssel für das Ferienobjekt ausgehändigt. Für jedes Ferienobjekt steht 1 RFID-Chip für den Zugang des Hausmüllplatzes, der an dem Schlüsselbund befestigt ist, zur Verfügung.
Geht ein Schlüssel verloren, sieht sich SF als Vermittler gehalten, die Kosten für den notwendigen Austausch der Zylinder/ Schließanlage nach Aufwand abzurechnen, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von € 150,-. Der Verlust des RFID-Chips wird zusätzlich mit € 100,- netto dem Mieter in Rechnung gestellt.
11.5 Der Mieter hat in einigen Ferienobjekten die Möglichkeit mitgebrachte oder angemietete Fahrräder oder andere Gegenstände unterzustellen bzw. Autos abzustellen. Der Vermieter/Vermittler übernimmt bei Diebstahl oder Beschädigung dieser und ähnlicher Gegenstände keinerlei Haftung. Von Schadensersatzansprüchen ist der Vermieter/Vermittler freizuhalten. Gleiches gilt für Einbruch in das Ferienobjekt und daraus entstandene Schäden am mitgebrachten Eigentum des Mieters.
11.6 Die vertragliche Haftung vom Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt und besteht nur, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.7 Ausstattung des Ferienobjektes
Das Ferienobjekt kann unter anderem über Waschmaschine, Spülmaschine, Mikrowelle, Fernseher, Internet oder Ähnliches verfügen. Die detaillierte Ausstattung des Ferienobjektes mit der jeweiligen Objektbeschreibung ist auf der Website von SF als Vermittler vom Mieter einzusehen. Diese Einrichtungen stehen dem Mieter unentgeltlich zur Verfügung. Der Mieter kann den Vermieter für den kurzfristigen und unvorhersehbaren Ausfall eines solchen Gerätes nicht verantwortlich machen. Dasselbe gilt für die sanitären Installationen. Sobald der Vermieter/Vermittler von eventuellen Störungen durch den Mieter erfährt, wird der Vermieter/Vermittler unverzüglich um die Beseitigung der Störung bemüht sein.

12. Außergewöhnliche Ereignisse / Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter
12.1 Sofern die Durchführung des Mietvertrages auf Grund von höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Trockenheit, anderen ungewöhnlichen Wetterbedingungen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnissen, Einstellung des Devisenhandels, Streik, Aussperrung oder ähnlicher höherer Gewalt, die bei Buchung nicht vorhersehbar war, nicht möglich oder wesentlich erschwert, ist SF dazu berechtigt, die Buchung zu stornieren, da SF nicht für Vorkommnisse der genannten Art verantwortlich gemacht werden kann.
12.2 Sollten wider Erwarten Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung notwendig werden, so wird der Mieter über zuverlässige Leistungsänderungen oder etwaigen Rücktritt vom Mietvertrag unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Kommt es wider Erwarten zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung, ist der Mieter berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten.
12.3 Sofern ein Mietvertrag entgegen den Erwartungen aus Gründen, die außerhalb von SF liegen, nicht durchführbar sein, z.B. auf Grund von Schäden am Ferienobjekt, ungeplante Bauarbeiten am Ferienobjekt, Zwangsversteigerung oder ähnlichem, ist SF als Vermittler berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren und die bereits gezahlte Miete umgehend zurückzuzahlen.
12.3 SF kann bei Insektenangriffen auf das Ferienobjekt oder dessen Grundstück nicht zur Verantwortung gezogen werden, ebenso nicht bei Diebstahl, Beschädigung o.ä., dass das Eigentum des Mieters betrifft.

13. Übrige Informationen
13.1 Wenn der Mieter eine besondere schriftliche Absprache mit SF hat, die in einem oder mehreren Bereichen von den normalen Allgemeinen Mietbedingungen abweicht, setzt dies nicht SF übrige Allgemeine Mietbedingungen außer Kraft.
13.2 Das Ferienobjekt gilt erst als verbindlich gebucht, wenn der Eingang des unterzeichneten Angebots oder der unterzeichneten Buchung von SF als Vermittler per E-Mail bestätigt wurde.
13.3 Das Überweisen der Anzahlung gilt auch ohne Unterzeichnung des Angebots oder der Buchung als Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen. Jedoch garantiert die alleinige Überweisung der Anzahlung ohne Übersendung des unterzeichneten Angebots oder der Buchung, keine verbindliche Buchung. Sollte das Objekt nicht mehr verfügbar sein, wird Ihnen die Anzahlung zurück überwiesen.
13.4 In allen Fällen erlangt die Buchung erst dann eine Gültigkeit, wenn auf der unterzeichneten Buchung oder Angebot die vollständige Adresse des Mieters notiert wurde oder diese bereits auf anderem Weg an SF übermittelt wurde.
13.5 Seeblick Ferien übernimmt für Foto- und Druckfehler keine Haftung.

14. SF als Vermittler
SF vermittelt die Vermietung von Ferienobjekten und ist nicht bei den Objekten deren Eigentümer. Die Verantwortung und Verpflichtungen des Vermieters obliegen somit alleinig dem Eigentümer. SF vertritt die Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes in Verbindung mit der Abwicklung des Mietvertrages. Sofern ein Mietvertrag entgegen den Erwartungen aus Gründen, die außerhalb Seeblick Ferien´s Einfluss liegen, nicht durchführbar ist, z.B. auf Grund von Zwangsversteigerungen oder ähnlichem, ist SF als Vermittler, dazu berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren und die bereits bezahlte Miete umgehend zurückzuzahlen.

15. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Inhabers.

16. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

17. Wir weisen darauf hin, dass sich in einigen unserer Objekte im Eingangsbereich Überwachungskameras befinden. Diese sind zum Schutz und der Sicherheit der Objekte bestimmt. Aufzeichnungen werden regelmäßig überschrieben bzw. gelöscht.

18. Im Übrigen gelten die AGB`s / Mietbedingungen von Seeblick Ferien.

19. Gültigkeit des Vertrages – salvatorische Klausel. Die Buchung kommt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allg. Geschäftsbedingungen und der darin enthaltenen Mietbedingungen zustande. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung, möglichst nahe kommt.

Vermietung nach BGB

1. Mietvertrag - die Abgrenzung

Der Mietrecht ist ein in den §§ 535 ff. BGB geregelter typischer Vertrag des Zivilrechtes. Hauptgegenstand des Vertrages ist, dass der Vermieter eine Sache (auch Wohnungen und Gebäude oder ein Sportgerät) dem Mieter die Überlassung des Gebrauchs gegen ein Entgelt schuldet. Erfolgt die Gebrauchsüberlassung unentgeltlich, so handelt es sich nicht um einen Mietvertrag, sondern um einen Leihvertrag gem. §§ 598 ff. BGB. Erwirbt der Mieter zu dem Recht des Gebrauchs auch noch das Recht, die Sache zu bewirtschaften und die Gewinne daraus für sich zu behalten, so handelt es sich um einen Pachtvertrag §§ 581 ff. BGB. Die drei Vertragstypen sind zwar miteinander verwandt, aber doch streng voneinander zu unterscheiden.

2. Vertragliche Vereinbarung

Eine Einigung muss immer über die wesentlichen Vertragsbestandteile erfolgen. Diese sind im Mietvertrag die Mietsache, der Preis und die Tatsache, dass eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung erfolgen soll. Ohne eine Einigung über diese Umstände ist der Mietvertrag nicht zustande gekommen.

3. Pflichten und Rechte der Vertragsparteien

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem Gesetz.
a) Pflichten des Vermieters
Der Vermieter hat die gemietete Sache in gebrauchsfähigem Zustand dem Mieter zu überlassen und während der Mietzeit die Gebrauchsfähigkeit zu erhalten, § 536 BGB. Dabei hat er die gewöhnlichen Gebrauchsspuren, die bei einer Nutzung entstehen zu dulden. (z. B. Der Vermieter eines Autos muss sowohl die normale Abnutzung der Bremsbeläge, als auch leichte Verschmutzungen des Fahrzeugs hinnehmen, da sich diese Folgen aus dem ordnungsgemäßem Gebrauch ergeben.)
Ist die Sache nicht in diesem Zustand, so hat er dem Mieter nach den Gewährleistungsregeln der §§ 536 bis 536 d BGB die Rechte zu gewähren.
Weiterhin treffen den Vermieter die Pflichten, die für die Sicherheit des Mietobjektes und die Verhinderung von Schäden des Mieters notwendigen Handlungen vorzunehmen.
Sind diese Pflichten verletzt, so entstehen Schadensersatzansprüche des Mieters aus Schlechtleistung. Von diesen Schadensersatzansprüchen können sogar die Personen erfaßt sein, die nicht direkt Parteien des Mietvertrages sind, sondern als Dritte in die Schutzwirkung des Vertrages einbezogen sind. (z.B. Familienangehörige)
b) Pflichten des Mieters
Der Mieter hat zunächst den vereinbarten Mietzins zu entrichten. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Mieter die Sache wirklich genutzt hat oder nicht.
Weiterhin hat er die Mietsache nur vertragsgemäß zu benutzen. Das heißt, dass die Sache nur so genutzt werden darf, wie dies üblich ist.
Eine nicht vertragsgemäße Nutzung berechtigt den Vermieter zu einer Klage auf Unterlassung dieser Nutzungsart. Dieser Unterlassungsanspruch setzt jedoch eine Abmahnung voraus § 541 BGB. in besonders schweren Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.
Bemerkt der Mieter einen Mangel an der Mietsache, so hat er dem Vermieter den Mangel anzuzeigen. Tut er dies nicht, so kann er vom Vermieter auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, sofern aus dem Mangel weitere Schäden entstehen. § 536 c BGB. Auch hat der Mieter die Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden.

Nach Ende des Mietverhältnisses muss der Mieter die Mietsache zurückgeben.
c) Vermieterpfandrecht
Der Vermieter eines Grundstückes (auch Wohnungen, Hotelzimmer u.ä.) kann, wenn noch offene Forderungen bestehen, an den Sachen des Mieters, die dieser in diese Wohnung gebracht hat ein Pfandrecht geltend machen. Diese sogenannte Vermieterpfandrecht, § 562 ff. BGB, erstreckt sich jedoch nur auf solche Sachen die auch durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet werden könnten. Ausgeschlossen sind also höchstpersönliche Güter, die dieser zum Leben braucht (unpfändbare Gegenstände: das Bett, ein Schrank, ein Fernseher/Radio, persönliche bescheidene Kleidung u.s.w.)

4. Vertragsbeendigung

Ein Mietvertrag kann auf mehrere Weisen beendet werden. Die häufigsten Möglichkeiten der Beendigung des Mietvertrages sind
der Zeitablauf,
der Aufhebungsvertrag,
die Kündigung.
Eine Nutzung der Mietsache über den Beendigungszeitpunkt bewirkt, dass der Mieter für die Zeit, in welcher die Mietsache nicht mehr dem Vermieter zur Verfügung steht, Schadensersatz zu leisten.
a) Zeitablauf
Ein Mietverhältnis endet immer dann, wenn die Zeit abgelaufen ist, die als Mietzeit bestimmt wurde. b) Aufhebungsvertrag
Im deutschen Zivilrecht herrscht Vertragsfreiheit. Deshalb können innerhalb des rechtlich erlaubten Rahmens auch (fast) alle Umstände durch einen Vertrag geregelt werden. So kann also auch die Aufhebung eines Vertrages durch einen Vertrag vereinbart werden.
c) Kündigung
Ein Mietvertrag kann grundsätzlich gekündigt werden. Ist der Mietvertrag jedoch befristet, so kann vor Ablauf dieser Frist nur eine Vertragsaufhebung durch außerordentliche Kündigung, durch Aufhebungsvertrag oder durch vertraglich vereinbarte Kündigungsgründe erfolgen.
Grundsätzlich wird bei der Kündigung eines Mietvertrages zwischen ordentlicher (fristgemäßer) und außerordentlicher (fristloser) Kündigung.
Die ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung bedarf keines besonderen Grundes. Lediglich die Kündigungsfristen sind einzuhalten. Diese sind unter § 580 BGB aufgelistet.

Einschränkungen der ordentlichen Kündbarkeit bestehen nur bei Wohnräumen. Dabei sind vermietete Zimmer von Beherbergungsbetrieben kein Wohnraum in diesem Sinne.
Die außerordentliche Kündigung
Bei groben Pflichtverletzungen besteht aber auch immer das Recht der Mietparteien den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen.

Kündigungsrechte des Mieters:
bei Nichtgewährung des Gebrauchs § 544 II Nr. 1 BGB
bei Gefährdung der Gesundheit des Mieters durch die Mietsache,
bei unzumutbaren Mietverhältnissen
Kündigungsrechte des Vermieters
bei vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache durch den Mieter
bei Zahlungsverzug bei mehr als 2 Terminen bzw. in Höhe von mehr als zwei Monatsmieten § 544 II BGB

5. Gewährleistung

Bei Mängeln der Mietsache können gegen den Vermieter stets auch Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. a) Verschuldensunabhängige Gewährleistung
Ohne jedes Verschulden des Vermieters entsteht gemäß § 536 ff. BGB das Recht des Mieters auf Mietminderung, wenn ein Mangel der Sache auftritt. Diese Mangel muss aber so beschaffen sein, dass die Tauglichkeit der Mietsache gemindert wird.
Die Höhe der Mietminderung berechnet sich danach, um welchen Prozentsatz die Nutzung der Mietsache beeinträchtigt wurde. Diese Faktoren können nur geschätzt werden. Einheitliche Regeln dafür gibt es nicht.
b) Verschuldensabhängige gesetzliche Haftung
Neben dem Mietminderungsanspruch besteht auch noch ein Anspruch auf Schadensersatz bei einem Mangel, aber nur dann, wenn
der Mangel bereits bei Abschluss des Vertrages vorhanden war, oder der Vermieter die Entstehung des Mangels zu vertreten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) hat, oder der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist. Dieser Schadensersatzanspruch umfasst zum Beispiel den Schaden an den Sachen oder der Gesundheit des Mieters.
Verletzt eine der Vertragsparteien seine Nebenpflichten (z.B. Streupflicht, Sicherungspflichten bei Gefahrenstellen, Aufklärungspflichten u.s.w.), ist auf die Regeln der Nebenpflichtverletzung zurück zu greifen.